Brotkrumenpfad
Erasmus+ Lehraufenthalte (STA)
Lehrende der Universität Salzburg können im Rahmen von Erasmus + geförderte (Kurz-)Lehraufenthalte an einer Erasmus-Partnerhochschule absolvieren. Im Rahmen dieser Aktion sind Lehraufenthalte in den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei, Republik Nordmazedonien und Serbien finanzierbar. Aufenthalte in der Schweiz können zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht aus Eramus+ Mitteln gefördert werden. Großbritannien bleibt voraussichtlich bis 2021 am Programm beteiligt.
Zielgruppe
Berechtigt zur Teilnahme an Erasmus+ Mobilität zu Unterrichtszwecken ist lehrendes, wissenschaftliches Personal mit einem, für die Dauer der Mobilität, aktiven Dienstverhältnis zur Universität Salzburg.
Ausgenommen sind: emeritierte/pensionierte UniversitätsprofessorInnen sowie GastprofesorInnen.
Dauer des Lehraufenthalts
- Zwei Tage bis maximal zwei Monate (exklusive Reisezeit)
- Unterrichtsdauer: mindestens acht Stunden (pro Woche)
- Ein Aufenthalt zu Unterrichtszwecken an einer Partnereinrichtung kann auch mit Elementen eines Aufenthaltes zu Fortbildungszwecken kombiniert werden. In diesem Fall wird die Mindestlehrverpflichtung auf vier Unterrichtsstunden pro Woche reduziert. Das Mobility Agreement zu Lehrzwecken wird um Fortbildungselemente erweitert. Hierfür bitte um Kontaktaufnahme mit der Abteilung für Internationale Beziehungen.
Weitere Voraussetzungen
- Gültiges ERASMUS+ Abkommen im jeweiligen Fach
- Mit der Partneruniversität abgestimmtes Lehrprogramm ("Mobility Agreement", kann unter Formulare heruntergeladen werden)
- Der Lehraufenthalt muss in das Studienprogramm der Partnerinstitution integriert sein (und darf 8 Stunden Lehre pro Woche nicht unterschreiten).
Einreichfristen
Die Einreichung ist laufend möglich. Um eine möglichst frühzeitige Ankündigung ds Projektes wird gebeten.
Förderbare Kosten
Gefördert werden Reise- und Aufenthaltskosten, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und der Reiserichtlinien der Universität Salzburg. Lehrende mit besonderen Bedürfnissen können Sonderzuschüsse aus EU-Mitteln beantragen.