Brotkrumenpfad
Anerkennungen
Anerkennung von Prüfungen, etc.:
Ansuchen zur Anerkennung müssen Sie direkt über Plusonline (Visitenkarte / Anerkennungen) durchführen.
Verwenden Sie dazu den hier abgelegten Leitfaden und beachten Sie bitte die jeweiligen unterschiedlichen Modalitäten an den Fachbereichen bzw. der Curricula-Kommissionen.
Anerkennung von Covid-19-Tätigkeiten
COVID-19-Hochschulgesetz, BGBl. I Nr. 23/2020, § 3:
§ 3. Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit COVID-19 im Interesse der öffentlichen Sicherheit, der Gesundheitsvorsorge, des Unterrichtswesens oder der Versorgungssicherheit durchgeführt werden, können für Studien an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und in Fachhochschul-Studiengängen im Ausmaß von 4 ECTS-Anrechnungspunkten pro Monat
- als frei zu wählende Lehrveranstaltungen, sofern diese im Curriculum vorgesehen sind, oder
- für gemäß § 31 Abs. 3 des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes 2014, BGBl. I Nr. 45/2014, im Curriculum entsprechend gekennzeichnete Module oder Lehrveranstaltungen, oder
- als Praktika, soweit diese Tätigkeiten den im Curriculum geforderten Praktika vergleichbar sind
anerkannt werden.
Folgende Tätigkeiten werden anerkannt:
- verlängerter Zivil- und Präsenzdienst und Milizdienst (benötigt wird eine allgemeine Bestätigung, Einberufungsbefehl, usw.
- Tätigkeiten, die im Rahmen einer Organisation oder einer Firma im Zusammenhang mit COVID erbracht wurden, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, diverse Hilfsdienste, Post, aber auch Spar, Billa usw. (benötigt wird eine Bestätigung über das Ausmaß der tatsächlichen Tätigkeit in Stunden und Tagen)
Pro Monat werden bis zu 4 ECTS-Punkte angerechnet.
Der Antrag ist beim Prüfungsreferat (Alexandra Trautmann / Norbert Lagler) einzureichen.