Brotkrumenpfad
Förderbedingungen in Kürze
- Sie sind förderberechtigt, wenn ein aktives Dienstverhältnis zur Universität Salzburg vorliegt.
- Bei einer KoautorInnenschaft ist es erforderlich, dass Sie Submitting oder Corresponding author sind.
- Die Antragstellung ist möglich, sobald sich die Publikation im Begutachtungsprozess befindet bzw. vom Verlag angenommen worden ist
Die vollständigen Förderbedingungen finden Sie in den Förderrichtlinien.
Voraussetzungen für eine geförderte Veröffentlichung eines Zeitschriftenartikel
- Die Zeitschrift, in der Sie publizieren, ist im Directory of Open Access Journals gelistet.
- Die max. Fördersumme beträgt € 2.000,--
- Bei Open Access-Zeitschriften, die an der PLUS herausgegeben werden, erfolgt eine Zahlung bzw. Erstattung der Publikationsgebühren bis max. € 2.000,-- pro Zeitschrift pro Jahr.
- Voraussetzung dabei ist, dass der Artikel unter einer Creative Commons-Lizenz erscheint.
- Sogenannte hybride Publikationen [siehe Hybrid Open Access & Offsetting] (Freischaltung von Aufsätzen in subskriptionspflichtigen Zeitschriften) können gefördert werden, wenn der Verlag die Publikationsgebühr in angemessener Weise auf die Subskriptionsgebühr anrechnet.
Voraussetzungen für eine geförderte Veröffentlichung einer Monographie, eines Sammelwerkes und eines Beitrages in Sammelwerken
- Ein angemessenes Peer-Review seitens des Verlages liegt vor.
- Open Access-Monographien können maximal mit € 8.000,-- bezuschusst werden.
- Open Access-Beiträge in Sammelwerken können maximal mit € 2.000,-- bezuschusst werden.
- Im Falle einer Embargofrist darf diese höchstens ein Jahr betragen.
Antrag und Vergabe
- Bei Interesse schicken Sie bitte Ihren Antrag zusammen mit dem Abstract und Preprint oder dem angenommenem Manuskript der Publikation mittels des Antragsformular an open-access.ubs(at)sbg.ac.at.
- Prüfung nach formalen Gesichtspunkten durch die Universitätsbibliothek.
- Der Beirat des Publikationsfonds entscheidet über die Förderung.
Stand: Juni 2017