Brotkrumenpfad
Anmeldung zum VPLUS
1) Zulassung an der Universität Salzburg (Studienabteilung)
Den VPLUS können ausschließlich Studierende besuchen, die eine Ergänzungsprüfung zum Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache ablegen müssen.
Der Antrag auf Zulassung erfolgt in der Studienabteilung.
2) Anmeldung zum VPLUS (Sprachenzentrum: 02.02.-18.02.2021)
Online-Anmeldung unter vplus@sbg.ac.at: 02.02.-18.02.2021
Kontaktieren Sie das Lehrgangsbüro unter vplus(at)sbg.ac.at und übermitteln Sie folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheid, ausgestellt von der Paris-Lodron-Universität Salzburg
- Reisepass oder ein anderer gültiger Lichtbildausweis (Scan)
Der Lehrgangsbeitrag von € 700 ist nach erfolgter Anmeldung zu überweisen.
Weitere Information erhalten Sie vom Lehrgangsbüro.
3) Inskription (Studienabteilung)
Mit Ihrem Zahlungsbeleg erhalten Sie vom Lehrgangsbüro eine Zahlungsbestätigung. Die Zahlungsbestätigung übermitteln Sie dann der Studienabteilung zur Inskription.
Bitte beachten Sie: Bitte überweisen Sie anschließend den ÖH-Beitrag. Erst dann können wir Sie für die Lehrveranstaltungen des Lehrgangs anmelden. |
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Nach Überweisung des ÖH-Beitrags erhalten Sie Ihren Studierendenausweis von der Studienabteilung.
4) Einstufung (Sprachenzentrum)
Die verpflichtende Einstufung erfolgt am Dienstag, 23.02.2021, 09:00-13:00 Uhr online über Webex. Danach erhalten Sie von uns alle relevanten Informationen zu:
- Kursstufe
- Kurszeiten
- Kursort
- Lehrwerke
Bitte beachten Sie:
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5) Aufnahme in den Lehrgang
Bitte beachten Sie: Über die endgültige Aufnahme zum Lehrgang entscheidet die Lehrgangsleitung. |
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Sie erhalten von uns umgehend eine Verständigung über die Aufnahme. Sollten Sie auf Grund beschränkter Teilnehmer/innen/zahl nicht angenommen werden oder wird der Lehrgang mangels ausreichender Teilnehmer/innen/zahl nicht durchgeführt, wird der Lehrgangsbeitrag rückerstattet.
6) Überweisung ÖH-Beitrag
Nach der Aufnahme in den Lehrgang und erfolgter Überweisung des Lehrgangsbeitrages erhalten Sie Ihre Zugangsdaten zu PLUSonline.
Storno
Eine Stornierung der verbindlichen Anmeldung ist ausschließlich schriftlich und nur bis zum 20.02.2021 möglich. Maßgeblich für Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung/Stornierung ist das Einlangen der schriftlichen Erklärung an der Universität Salzburg, adressiert an die Lehrgangsleitung. In diesem Fall wird der Lehrgangsbeitrag nicht fällig.
Bei einer späteren Stornierung ist der volle Lehrgangsbeitrag als Stornogebühr zu entrichten.
Die Universität kann von der Bezahlung des Lehrgangsbeitrags/der Stornogebühr absehen, wenn der freigewordene Lehrgangsplatz ohne administrativen Aufwand nachbesetzt werden kann. Sollte ein/e Teilnehmer/in den Lehrgang wegen unvorhersehbaren, unvermeidlichen, schicksalhaften Ereignissen, wie ein Unfall, eine schwere lebensbedrohliche Krankheit oder dergleichen, vorzeitig abbrechen müssen, so kann die Universität von der Bezahlung des restlichen Lehrgangsbeitrages absehen und den Beitrag für den noch nicht konsumierten Teil des Lehrganges zurückbezahlen.