Brotkrumenpfad
Bewerbungsfristen S21
onlineVORANMELDUNG
Nicht zugangsbeschränkte Studien
Montag, 4. Jänner bis Donnerstag, 30. April 2021
Besondere Zulassungsfrist endet am
Sonntag, 10. Jänner 2021
Allgemeine Zulassungsfrist
Donnerstag, 7. Jänner – Freitag, 5. Februar 2021
Nachfrist
Samstag, 6. Februar – Freitag, 30. April 2021
Hinweise:
In der Allgemeinen Zulassungsfrist und Nachfrist ist die persönliche Einschreibung bzw. die Meldung der Forsetzung des Studiums durchzuführen und die vorgeschriebenen Beiträge zu bezahlen. In der Nachfrist erhöht sich der Studienbeitrag um 10%.
Die besondere Zulassungsfrist gilt nicht für Studienbewerber/innen aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie für Stipendiat/inn/en und Teilnehmer/innen an internationalen Mobilitätsprogrammen (z.B. Erasmus).