Brotkrumenpfad
Bewerbungsfristen S22
onlineVORANMELDUNG
Nicht zugangsbeschränkte Studien
Mittwoch, 05. Jänner bis Samstag, 30. April 2022
Besondere Zulassungsfrist endet am
Montag, 10. Jänner 2022
Allgemeine Zulassungsfrist
Montag, 10. Jänner bis Samstag, 5. Februar 2022
Nachfrist
Sonntag, 6. Februar bis Samstag, 30. April 2022
Hinweise:
In der Allgemeinen Zulassungsfrist und Nachfrist ist die persönliche Einschreibung bzw. die Meldung der Forsetzung des Studiums durchzuführen und die vorgeschriebenen Beiträge zu bezahlen. In der Nachfrist erhöht sich der Studienbeitrag um 10%.
Die besondere Zulassungsfrist gilt nicht für Studienbewerber/innen aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie für Stipendiat/inn/en und Teilnehmer/innen an internationalen Mobilitätsprogrammen (z.B. Erasmus).