Brotkrumenpfad
Allgemeine Universitätsreife
Allgemeine Universitätsreife
- Reifeprüfung (Matura/Abitur) oder Berufsreifeprüfung
- Studienberechtigungsprüfung für ein gewähltes Studium an einer Universität
- gleichwertiger ausländischer Bildungsnachweis
- Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (z. B. Pädagogische Akademie, Fachhochschule etc.)
für Bachelor-, Diplom- und Lehramtsstudien
- österreichisches Reifeprüfungszeugnis oder gleichwertiges ausländisches Abitur bzw. Studienberechtigungsprüfung für das beantragte Studium,
- in- oder ausländischer postsekundärer, mindestens dreijähriger, Studienabschluss (Fachhochschule, PädAK, anerkannte in- oder ausländische Hochschulabschlüsse),
- Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Lehrgangs universitären Charakters
für Masterstudien
- Abschluss eines fachlich in Frage kommenden in- oder ausländischen Bachelorstudiums oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder
- Abschluss eines Fachhochschul-Bachelorstudienganges
für Doktoratsstudien
- Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplom-, Master- oder Lehramtsstudiums oder eines
- Fachhochschul-Diplom- bzw. Fachhochschul-Masterstudienganges oder
- eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung
für Universitätslehrgänge
sind die von der Lehrgangsleitung und in den Studienplänen festgelegten lehrgangsspezifischen Aufnahmekriterien.
für den Besuch von Lehrveranstaltungen (außerordentliche Studien)
Es sind - sofern vorgesehen - die in den Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen zu erfüllen. Mit dem Besuch der Lehrveranstaltungen ist auch die Möglichkeit verbunden, Lehrveranstaltungsprüfungen nach Massgabe der universitären Vorschriften abzulegen.