Brotkrumenpfad
Am 3. Dezember 1998 wurden die „Grundsätze der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden“ verabschiedet. Diese „Washington Principles“ oder „Washingtoner Erklärung“ genannte Bereitschaftserklärung haben mehr als 40 Staaten, darunter auch Österreich, unterschrieben. Das Ziel dieser Einigung besteht darin, während der NS-Zeit entzogene Kunstwerke zu identifizieren, die Eigentümer/innen oder deren Erben/Erbinnen ausfindig zu machen und faire und gerechte Lösungen für Restitutionen zu finden. Die Grundlage für die NS-Provenienzforschung in Österreich bildet das Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen vom 4. Dezember 1998 (BGBl. I, 181/1998). Damit wurden österreichische Bundesmuseen und Sammlungen verpflichtet, in ihren Bestände NS-Raubgut zu suchen und dieses wenn möglich zu restituieren.
Die Universität Salzburg und damit die Universitätsbibliothek – durch das Kunstrückgabegesetz von 1998 weder zur Erforschung ihrer Bestände noch zu Rückgaben verpflichtet – hat sich dennoch 2009 entschlossen, ihre Geschichte während der Jahre von 1933 bis 1945 zu erforschen und ihre Bestände nach NS-Raubgut zu durchsuchen und dieses zu restituieren.
Im Sinn des Gedenkens wird der Nachweis der geraubten Bücher und Graphiken nach deren Restitution nicht aus dem Online-Katalog gelöscht, sondern dauerhaft als „NS-Raubgut“ gekennzeichnet und als „virtuelles Mahnmal“ für das geschehene Unrecht etabliert werden.