Brotkrumenpfad
COVID-19 Update (04.11.2020):
Bewerbungen/Nominierungen für einen Erasmusaufenthalt im kommenden Studienjahr 2020/21 werden angenommen, vorbehaltlich der weiteren Auswirkungen und Maßnahmen zu COVID-19.
Zusätzlich zu den regulären Bewerbungsunterlagen ist von jedem/r Bewerber/in für ein Erasmusstipendium eine Erklärung zur Eigenveranwortung (deutsche ODER englische Version) zu unterschreiben und mit den restlichen Bewerbungsdokumenten einzureichen:
Erklärung zur Eigenveranwortung
Applicant’s Declaration for a Subsidised Stay Abroad
Aufgrund der Unvorhersehbarkeit der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) sind alle Interessenten angehalten, sich selbständig über die aktuellen Reisehinweise für das Zielland zu informieren: https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reisewarnungen/
Von Aufenthalten in Ländern, für welche Reisewarnung ausgerufen wurde, wird seitens der Universität Salzburg dringend abgeraten.
Falls der/die Teilnehmer/in die Reise in ein Risikogebiet antritt, übernimmt die OeAD-GmbH keine Haftung für dadurch eventuell entstandene Schäden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine eventuelle Rückholung durch den Staat nicht gewährleistet ist und eine Reisekrankenversicherung gegebenenfalls ihre Gültigkeit verliert. Der/die Teilnehmer/in haben folgende Möglichkeiten:
- Den Aufenthalt nicht anzutreten
- Den Aufenthalt teilweise virtuell (mittels E-Learning oder Telearbeit) zu absolvieren (abhängig von den Möglichkeiten an der Gastinstitution
- Den Aufenthalt abzubrechen.
Bitte beachten Sie dazu ausdrücklich folgende Informationen/Dokumente zu Erasmus+ Aufenthalten im Kontext von COVID-19:
OeAD_Erasmus+ für Studierende und Graduierte
OeAD_FAQs von Studierenden (DE)
OeAD_Abbrüche, Unterbrechungen und Nicht-Antritte aufgrund von COVID-19 (DE)
OeAD Information on the consequences of Covid-19 on Erasmus+ study periods and traineeships (ENGL)
Erasmus+ Praktika
Studierende und junge Absolvent/innen der Universität Salzburg haben die Möglichkeit, im Rahmen des neuen Bildungsprogramms Erasmus+ ein studienbezogenes Praktikum in einem Erasmus+ Programmland zu absolvieren.
- Mit ERASMUS+ können Studierende bis zu zwölf Monate pro Studienzyklus (Bachelor, Master, PhD) zu Studien- und/oder Praktikumszwecken im europäischen Ausland verbringen. Die zwölf Monate können in mehreren Aufenthalten eingeteilt werden, z.B. 2 Semester (9 Monate) Studienaufenthalt an einer Erasmus-Partneruniversität + 3 Monate Praktikumsaufenthalt.
- Kürzlich Graduierte können ebenfalls im Rahmen von ERAMUS+ Praktikum gefördert werden. Die Bewerbung muss allerdings noch während des Studiums erfolgen (mind. 6 Wochen vor dem geplanten Studienabschluss) und das Praktikum bis max. ein Jahr nach Abschluss des Studiums absolviert werden.
Das ERASMUS+ Praktikum muss mindestens 2 volle Monate bzw. höchstens 12 Monate dauern und kann in einem Unternehmen, einer Trainings- oder Forschungseinrichtung oder an einer sonstigen Organisation absolviert werden. Ausgeschlossen sind Einrichtungen der Europäischen Union sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten (siehe http://europa.eu/about-eu/institutions-bodies/index_en.htm).
Erasmus+ Praktikum auf einen Blick
- Wie lange? 2-12 Monate pro Studienniveau (die Mindestdauer wurde auf 2 Monate reduziert).
- Wie oft? mehrmals, jedoch maximal bis zu 12 Monate Erasmusgesamtaufenthalt pro Studienniveau (Studienaufenthalt & Praktikum zusammengezählt).
- Wohin? alle EU-Mitgliedsstaaten, Norwegen, Island, Liechtenstein, Türkei, FYR Mazedonien.
- Aufnahmeeinrichtungen: Unternehmen/ Einrichtungen (auch Hochschulen), die im öffentlichen oder privaten Bereich tätig sind (auch Trainings- oder Forschungseinrichtungen, NGOs, diplomatische Vertretungen des Heimatlandes etc.). Ausgenommen davon sind Einrichtungen der Europäischen Union, z.B. Europäisches Parlament. Ausgenommen sind Einrichtungen der Europäischen Union sowie Einrichtungen, die EU-Programme abwickeln.
- Was? verpflichtendes oder freiwilliges, studienbezogenes Praktikum.
- Praktikumsplatzsuche: die Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz erfolgt durch die Studierenden selbst (siehe auch Praktikumsbörsen und -angebote).
- Wann? ab dem 2. Semester laufend möglich.
- Stipendium: 400,- bis 500,- Euro pro Monat (je nach Zielland), zusätzlich zu einem möglichen Praktikumsentgelt.
- Bewerbungsfrist: bis 6 Wochen vor Praktikumsstart / und vor Studienabschluss (gilt für Graduierte).
Formulare
Ansprechpartner
Erste Anlaufstelle für die Organisation der Praktikumsaufenthalte und die Beantragung des Stipendiums ist das Büro für Internationale Beziehungen der Universität Salzburg.
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.